Seit vielen Jahren stehen wir unseren Mandanten in allen steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und prüfungsrelevanten Fragen zur Seite – persönlich, zuverlässig und mit Weitblick.
Wir legen Wert auf eine individuelle Beratung und Betreuung, die exakt zu Ihnen passt. Ein vertrauensvolles Miteinander ist für uns die Grundlage jeder erfolgreichen Zusammenarbeit.
Unser Ziel: Ein maßgeschneidertes Beratungskonzept, das Ihre Wünsche und Ziele in den Mittelpunkt stellt – praxisnah, effizient und zukunftsorientiert.
Wichtiges rund um CORONA
Die Bundesregierung hat für Sie in Brüssel eine Erleichterung aushandeln können: Für die meisten kleinen Unternehmen kann der bisher erforderliche Verlustnachweis bei Schlussrechnung der Überbrückungshilfe 2 nun entfallen. Wenn Ihr Unternehmen insgesamt weniger als 1,8 Mio. € an Corona-Hilfsgeldern beantragt hat, können Sie rückwirkend im Rahmen der Schlussabrechnung die „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ wählen (= KEINE BERECHNUNG DER UNGEDECKTEN FIXKOSTEN NOTWENDIG = KEIN VERLUST NÖTIG!). Es ergeben sich keine neuen Anforderungen an die Antragstellung.
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