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05.02.2021

Überbrückungshilfe II ==> ungedeckte Fixkosten ROLLE RÜCKWÄRTS!!!!

Die Bundesregierung hat für Sie in Brüssel eine Erleichterung aushandeln können: Für die meisten kleinen Unternehmen kann der bisher erforderliche Verlustnachweis bei Schlussrechnung der Überbrückungshilfe 2 nun entfallen. Wenn Ihr Unternehmen insgesamt weniger als 1,8 Mio. € an Corona-Hilfsgeldern beantragt hat, können Sie rückwirkend im Rahmen der Schlussabrechnung die „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ wählen (= KEINE BERECHNUNG DER UNGEDECKTEN FIXKOSTEN NOTWENDIG = KEIN VERLUST NÖTIG!). Es ergeben sich keine neuen Anforderungen an die Antragstellung.



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